DGUV-Prüfung nach DGUV 113-020
Setzen Sie die Prüfung Ihrer Hydraulikschlauchleitungen nach DGUV 113-020 rechtssicher und praxisnah um. Ob Sie eine interne befähigte Person qualifizieren oder die Umsetzung an Hydrobar auslagern: Sie erhalten klare Abläufe, saubere Dokumentation und mehr Sicherheit im Betrieb.
DGUV 113-020: Was das für Betreiber konkret bedeutet
DGUV-Prüfung 113-020 im Betrieb sicher umsetzen
Die DGUV-Prüfung hat rechtlich große Bedeutung für Ihr Unternehmen. Als Betreiber von Hydraulikanlagen sind Hydraulikschlauchleitungen heute als Arbeitsmittel zu behandeln. Damit gelten klare Pflichten aus der Betriebssicherheitsverordnung.
Ihre Betreiberpflichten nach BetrSichV im Überblick:
– Sie erstellen eine Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV.
– Sie lassen prüfpflichtige Arbeitsmittel nach § 14 BetrSichV prüfen, dokumentieren und bei Bedarf ersetzen.
– Die Regel DGUV 113-020 beschreibt die praktische Umsetzung und kann als Grundlage für Ihre Organisation dienen
Wichtig für die Umsetzung:
Die Gefährdungsbeurteilung wird durch den Unternehmer erstellt. Nach Festlegung der Prüfintervalle übernimmt die „befähigte Person“ die Prüfungen nach DGUV 113-020 zu den empfohlenen Zeiten und dokumentiert diese nachvollziehbar.
Seit Einführung der BetrSichV sind Betriebe verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsmittel umzusetzen. Genau deshalb lohnt es sich, die Prüfung Ihrer Hydraulikschlauchleitungen strukturiert aufzusetzen.


Die DGUV-Prüfung 113-020 jetzt erfolgreich umsetzen
Sie haben zwei Möglichkeiten:
1. Sie bestimmen eine Person aus Ihrem Unternehmen und lassen diese zur „befähigten Person“ ausbilden. Diese ist bei erfolgreicher Qualifizierung dazu befähigt die DGUV-Prüfung durchzuführen.
2. Sie beauftragen eine externe „befähigte Person“ mit der praktischen Umsetzung in Ihrem Betrieb. Wir helfen Ihnen gerne bei der betrieblichen Umsetzung der Hydraulikschlauchprüfung nach der neuen DGUV 113-020 mit unserem professionellen und erfahrenen Hydraulikschlauchmanagement und geschulten „befähigten Personen“ für die Prüfung.
Denn wir betreuen bereits seit vielen Jahren über 1.500 Hydraulikanlagen unserer Kunden nach der DGUV 113-020 als externe „befähigte Person.“
Expertenwissen für die DGUV-Prüfung 113-020
DGUV-Prüfung effizient und vollständig umgesetzt
Strukturierte Bestandsaufnahme Ihrer Hydraulikanlage
Wir erfassen alle prüfpflichtigen Hydraulikschlauchleitungen und Arbeitsmittel, bewerten den Zustand und schaffen eine belastbare Grundlage für die weitere Prüfung.
Klare Angebotsstruktur und transparente Kosten
Auf Basis der Bestandsaufnahme erhalten Sie ein nachvollziehbares und preiswertes Angebot – ohne versteckte Leistungen oder unnötige Zusatzaufwände.
Durchführung der DGUV-Prüfung nach 113-020
Unsere befähigten Personen führen die Prüfung gemäß BetrSichV und DGUV-Vorgaben durch – fachgerecht, praxisnah und auf Ihre Anlage abgestimmt.
Revisionssichere Dokumentation und Wartungssoftware
Alle Prüfergebnisse werden vollständig dokumentiert und digital hinterlegt. Prüfprotokolle, Fristen und Maßnahmen sind jederzeit nachvollziehbar abrufbar.
Automatische Erinnerung an Prüf- und Wechselintervalle
Unser System erinnert Sie rechtzeitig an fällige Prüfungen und notwendige Schlauchwechsel – so bleiben Sie dauerhaft gesetzeskonform.
Erneuerung von Hydraulikschlauchleitungen bei Bedarf
Auf Grundlage der Beurteilung übernehmen wir auch den Austausch von Schlauchleitungen. Das erhöht die Betriebssicherheit, reduziert Ausfallzeiten und minimiert Risiken im Arbeitsschutz.

DGUV-Prüfung jetzt rechtssicher umsetzen
Sichern Sie Ihren Betrieb ab und überlassen Sie die DGUV-Prüfung nicht dem Zufall. Unsere befähigten Personen unterstützen Sie zuverlässig bei Prüfung, Dokumentation und Fristenmanagement.
Häufige Fragen zur DGUV-Prüfung 113-020
1. Was regelt die DGUV-Prüfung 113-020 konkret?
Die DGUV-Regel 113-020 beschreibt die sichere Verwendung, Prüfung und das Management von Hydraulikschlauchleitungen. Sie konkretisiert die Anforderungen aus der BetrSichV für diese Arbeitsmittel.
2. Wer ist zur Durchführung der DGUV-Prüfung verpflichtet?
Der Betreiber der Hydraulikanlage ist verpflichtet, die Prüfung sicherzustellen. Er kann diese Aufgabe durch eine intern oder extern benannte befähigte Person umsetzen lassen.
3. Was ist eine „befähigte Person“ nach BetrSichV?
Eine befähigte Person verfügt über passende Fachkenntnisse, praktische Erfahrung und eine aktuelle Schulung. Sie darf Prüfungen durchführen, bewerten und dokumentieren.
4. Muss die befähigte Person ein Mitarbeiter sein?
Nein. Die befähigte Person kann intern benannt oder extern beauftragt werden. Beide Varianten sind rechtlich zulässig, sofern die Qualifikation nachweisbar ist.
5. Welche Rolle spielt die Gefährdungsbeurteilung?
Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage aller Prüfungen. Sie wird vom Unternehmer erstellt und legt Prüffristen, Umfang und Wechselintervalle fest.
6. Wie oft müssen Hydraulikschlauchleitungen geprüft werden?
Die Prüfintervalle ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Üblich sind regelmäßige Sichtprüfungen und wiederkehrende Prüfungen in festgelegten Abständen.
7. Warum müssen Schlauchleitungen spätestens nach sechs Jahren ersetzt werden?
Unabhängig vom äußeren Zustand altern Schlauchleitungen materialbedingt. Die DGUV empfiehlt daher einen präventiven Austausch nach spätestens sechs Jahren.
8. Was muss bei der DGUV-Prüfung dokumentiert werden?
Zu dokumentieren sind Prüfumfang, Ergebnisse, festgestellte Mängel, Maßnahmen sowie Fristen. Die Dokumentation muss nachvollziehbar und prüfsicher sein.
9. Was passiert bei festgestellten Mängeln?
Mängel müssen bewertet und fristgerecht behoben werden. Je nach Risiko kann dies den sofortigen Austausch der Schlauchleitung erfordern.
Mängel müssen bewertet und fristgerecht behoben werden. Je nach Risiko kann dies den sofortigen Austausch der Schlauchleitung erfordern.
Hydrobar übernimmt Bestandsaufnahme, Prüfung, Dokumentation und Fristenmanagement. Auf Wunsch auch als externe befähigte Person inklusive Wartungssoftware.







